1. Warum 2026 ein besonderes Abrechnungsjahr ist
Drei Dinge treffen in diesem Jahr zusammen, und alle drei haben mit Software zu tun.
Erstens die Frist. Wer für den Abrechnungszeitraum 2025 abrechnet, muss die Abrechnung dem Mieter bis zum 31. Dezember 2026 mitgeteilt haben — zwölf Monate ab Ende des Abrechnungszeitraums, § 556 Abs. 3 S. 2 BGB. Danach ist eine Nachforderung grundsätzlich ausgeschlossen (§ 556 Abs. 3 S. 3 BGB), außer die Verspätung ist unverschuldet. Ein Guthaben muss trotzdem ausgezahlt werden. Die Frist ist kein Erstellungs-, sondern ein Zustelldatum.
Zweitens die CO2-Kostenaufteilung. Seit 2023 gilt das CO2KostAufG. Bei fossilen Brennstoffen muss der CO2-Preis zwischen Vermieter und Mieter nach einem zehnstufigen Modell aufgeteilt werden, das sich am CO2-Ausstoß pro Quadratmeter und Jahr orientiert. Je schlechter die energetische Qualität, desto höher der Vermieteranteil. Das ist eine Rechenstufe, die vorher nicht existierte — und die in keiner alten Excel-Vorlage steckt.
Drittens die Kabel-TV-Umlage. Sammelverträge für Kabelanschluss sind seit dem 1. Juli 2024 nicht mehr über die Betriebskosten umlegbar; für Glasfaser-Bereitstellungsentgelte gilt eine eigene, gedeckelte Regel nach § 72 TKG. Wer die Position ungeprüft weiterschleppt, rechnet eine nicht umlagefähige Kostenart um.
Die interessante Frage ist nicht mehr „kann das Tool eine Abrechnung ausdrucken?" — das können alle. Die Frage ist, ob das Werkzeug die Rechtsänderungen der letzten drei Jahre tatsächlich abbildet und wer sie in den nächsten drei Jahren nachzieht. Das ist der Grund, warum Kriterium 1 die Kostenfrage ist und nicht der Funktionsumfang.
2. Kriterium 1: Kostenmodell — Abo, Einmalkauf oder Freemium
Im deutschen Markt existieren beide Welten nebeneinander, und der Streit darüber ist echt. Aus Gesprächen mit Betreibern von Vermieter-Portalen weiß ich: Bei Kleinvermietern mit einer oder zwei Wohnungen ist der häufigste Ablehnungsgrund gegen Software nicht der Preis, sondern das Abo-Modell an sich — der ausdrückliche Wunsch lautet „Einmalkosten".
Belegbare Datenpunkte, an denen sich die beiden Modelle im Markt ablesen lassen:
Kostenmodelle im Markt (nur öffentlich belegte Datenpunkte)
| Anbieter | Modell | Einordnung |
|---|---|---|
| WISO | Einmalkauf | Kein laufendes Abo. Das erklärt die anhaltende Präsenz in Empfehlungen für das Segment „will keine laufenden Kosten". Prüffrage: Wie werden Rechtsänderungen (CO2, Kabel-TV) nachgezogen und was kostet die neue Programmversion? |
| hellohousing | Abo ab 9 €/Mon. | Günstigster mir belegter Abo-Einstieg. Für Vermieter, die eine schlanke, laufend gepflegte Lösung wollen, ohne Verwaltungs-Vollausstattung zu bezahlen. |
| MietCheck Pro | Freemium + Abo | Starter 0 € bis 5 Einheiten, Basic 19 €/Mon. bis 15 Einheiten, Pro 49 €/Mon. bis 50 Einheiten, Business 99 €/Mon. unbegrenzt. Jahreszahlung rund 16 % günstiger, monatlich kündbar. 30 Tage Test ohne Kreditkarte. |
Meine ehrliche Einordnung als Abo-Anbieter: Der Einmalkauf-Wunsch ist berechtigt, und ein Abo muss ihn rechtfertigen. Die Rechtfertigung kann nicht „mehr Buttons" sein. Sie kann nur zwei Dinge sein — laufende Rechtspflege (siehe die drei Änderungen aus Abschnitt 1) und Funktionen, die pro Monat Arbeit sparen, nicht einmal im Jahr. Wenn ein Werkzeug bei Ihnen nur einmal jährlich für zwei Stunden aufgeht, ist ein Abo schwer zu begründen. Das ist keine Verkaufs-, sondern eine Rechenaufgabe: 19 € im Monat sind 228 € im Jahr.
3. Kriterium 2: Umlageschlüssel und Mieterwechsel
Fast jedes Werkzeug rechnet nach Wohnfläche. Interessant wird es an drei Stellen darüber hinaus:
- Schlüssel-Vielfalt. Praxis-Minimum sind Quadratmeter, Personen, Verbrauch, Wohneinheiten und direkte Zuordnung. Fehlt „Einheiten", können Sie Positionen wie Kabel- oder Müll-Grundgebühren nicht so umlegen, wie es der Vertrag oft vorsieht (§ 556a BGB).
- Mieterwechsel tagegenau. Wechselt ein Mieter mitten im Zeitraum, müssen die Anteile nach Tagen gesplittet werden und sich lückenlos zu 365 Tagen addieren. Das ist die Stelle, an der Tabellen und schwache Programme Cent-Differenzen produzieren — und an der ein Mieter zu Recht nachrechnet.
- Leerstand und Restcent. Steht eine Einheit leer, trägt den Anteil der Vermieter — auch bei den Grundkosten der Heizung. Prüfen Sie, ob das Programm den Leerstandsanteil sauber beim Vermieter belässt statt ihn auf die verbleibenden Mieter zu verteilen. Genauso den Rundungs-Restcent: er muss irgendwo landen, und zwar nicht zufällig beim ersten Mieter in der Liste.
4. Kriterium 3: HeizkostenV-Tiefe (der härteste Filter)
Hier trennt sich der Markt am deutlichsten, und hier lohnt es, unangenehm konkret zu fragen. Drei Fälle, die real vorkommen:
Dann rechnet der Messdienst die Heizkosten, und Ihre Software muss diese Abrechnung nur korrekt übernehmen — und die Messdienst-Abrechnung als Anlage in das Versanddokument aufnehmen. Prüffrage: Wird die Anlage automatisch mit dem PDF verschmolzen, oder müssen Sie zwei Dateien getrennt verschicken?
Dann muss die Software den Split aus Grundkosten und Verbrauchskosten selbst rechnen — mit korrekter Behandlung von Leerstand und Mieterwechsel. Prüffrage: Gibt es überhaupt einen Selbstableser-Modus, oder setzt das Tool zwingend eine externe Abrechnung voraus?
Der Klassiker im Mehrfamilienhaus — und die anspruchsvollste Rechnung der ganzen Abrechnung. § 9 HeizkostenV verlangt, den Warmwasseranteil aus der Gesamtwärmemenge herauszurechnen; fehlt ein Wärmezähler, greift eine Pauschalformel. Prüffrage: Kann das Werkzeug die verbundene Anlage nach § 9 rechnen, oder erwartet es zwei getrennte Zählerwerte, die Sie nicht haben?
Und eine vierte Frage, die kaum jemand stellt, die Sie aber jedem Anbieter stellen sollten: Weist das Dokument die Pflichtinformationen nach § 6a HeizkostenV aus? Dazu gehören unter anderem der Energiemix, Steuern und Abgaben, die Kosten der Verbrauchserfassung, Hinweise auf Verbraucherorganisationen und Streitbeilegung sowie ein Vergleich mit einem Durchschnittsnutzer. Fehlen sie, kann der Mieter nach § 12 Abs. 1 S. 3 HeizkostenV den Heizkostenanteil um 3 % kürzen. Die Abrechnung wird dadurch nicht unwirksam — aber teurer. Diese Frage betrifft auch mein eigenes Produkt; siehe Abschnitt 10.
5. Kriterium 4: CO2KostAufG
Fragen Sie nicht, ob CO2 „unterstützt" wird — fragen Sie nach dem Stufenmodell. Konkret:
- Wird der CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr berechnet und in eine der zehn Stufen eingeordnet?
- Wird der daraus folgende Vermieteranteil von den umlagefähigen Kosten abgezogen — nicht nur informativ ausgewiesen?
- Steht der Abzug im Dokument, so dass ein Mieter ihn nachvollziehen kann?
Bei Fernwärme kommt die Angabe zu den CO2-Kosten vom Versorger. Bei Wärmepumpe oder anderen nicht-fossilen Energieträgern fällt gar kein CO2-Preis an — dann entfällt die Aufteilung. Bei Erdgas- oder Ölheizung mit eigener Anlage ist die Aufteilung dagegen der Regelfall, und ein fehlender Ausweis ist die Art von Formfehler, die Mieter inzwischen kennen.
6. Kriterium 5: Formfehler-Prüfung und Zustellnachweis
Eine Nebenkostenabrechnung kann rechnerisch stimmen und trotzdem angreifbar sein. Die Rechtsprechung verlangt vier Mindestangaben, damit die Abrechnung formell wirksam ist:
Die vier BGH-Mindestangaben
Dazu kommen die Klassiker, an denen Abrechnungen scheitern: ein Abrechnungszeitraum über zwölf Monate, eine nach BetrKV nicht umlagefähige Kostenart (Verwaltungskosten, Instandhaltung, Reparaturen), „sonstige Betriebskosten" ohne konkrete Vertragsgrundlage, Hauswartkosten ohne Vorwegabzug der Instandhaltungsanteile, eine Doppelabrechnung derselben Position.
Prüffrage an den Anbieter: Prüft die Software das vor dem Versand — und blockiert sie im Ernstfall, oder zeigt sie nur einen Hinweis, den man wegklicken kann? Ein Prüfsystem, das man ignorieren kann, ist beim ersten Zeitdruck wertlos.
Und zur Zustellung: Weil die Frist am Zugang hängt, brauchen Sie einen Nachweis, wann welche Abrechnung an wen ging. Prüfen Sie, ob das Werkzeug den Versand protokolliert (Zeitstempel je Mieter) und ob der Versand-Zeitstempel erst nach dem tatsächlichen Versand gesetzt wird — nicht schon beim Klick auf „Senden".
7. Kriterium 6: Bankabgleich — die unterschätzte Hälfte
Die Nebenkostenabrechnung ist zur Hälfte eine Zahlungs-Aufgabe. Zwei Stellen, die reine Abrechnungs-Werkzeuge oft offen lassen:
Vorauszahlungen: Soll oder Ist? Abgerechnet wird nach den vertraglich geschuldeten Vorauszahlungen, nicht nach den tatsächlich eingegangenen (BGH VIII ZA 2/08). Wer stattdessen die Ist-Eingänge einsetzt, mischt zwei Forderungen und verliert im Streitfall die Übersicht. Eine gute Abrechnung weist das Vorauszahlungs-Soll aus — und der Rückstand bleibt eine separate Mietforderung. Prüffrage: Rechnet das Tool mit Soll und kennzeichnet es das?
Und danach: verfolgt jemand die Nachzahlung? Eine Abrechnung mit 492 € Nachzahlung ist erst erledigt, wenn das Geld da ist. Wenn Ihre Abrechnungs-Software die Bankeingänge nicht kennt, führen Sie ab hier wieder eine Liste — und genau dieser Bruch ist der Grund, warum Vermieter nach dem Abrechnungsmonat wieder in Excel zurückfallen.
Deshalb ist die vielleicht wichtigste Auswahlfrage nicht funktional, sondern strukturell: Sind Zahlungseingänge und Nebenkostenabrechnung in einem System, oder in zwei? Wer beides trennt, hat zweimal Datenpflege und einmal Abgleich. Wie ein automatischer Bankabgleich technisch funktioniert und was er wirklich leistet, habe ich im CSV-Test mit acht deutschen Banken aufgeschrieben.
8. Kriterium 7: Für welche Größe ist es gebaut?
Der häufigste Fehlkauf ist kein Funktions-, sondern ein Größenfehler. Drei Segmente, die sich real unterscheiden:
| Segment | Typischer Bedarf | Risiko beim Fehlkauf |
|---|---|---|
| 1–2 Wohnungen | Vorlage plus Rechenhilfe. Oft Pauschalmiete, selten Mieterwechsel. | Überausstattung. Sie zahlen laufend für Funktionen, die einmal im Jahr zwei Stunden sparen. |
| 3–20 Einheiten | Zahlungsübersicht plus Abrechnung plus Heizkosten. Mieterwechsel und Teilzahler sind normal. | Unterausstattung. Das Tool rechnet die Abrechnung, aber der Rest bleibt in der Tabelle. |
| 20+ / gewerblich | Mandanten, WEG-Verwaltung, DATEV-Schnittstelle, Mehrbenutzer-Rechte. | Falsche Klasse. Vermieter-Tools ersetzen keine Verwalter-Software mit Buchhaltungs-Anbindung. |
Und ein praktisches Detail, das in Vergleichen fast immer fehlt: Wo arbeiten Sie? Wenn Sie Belege auf dem Weg zum Objekt am Handy erfassen wollen, ist eine Desktop-Software mit unbedienbarer mobiler Ansicht ein tägliches Ärgernis — unabhängig davon, wie gut sie rechnet.
9. Wann Excel reicht — und wann es kippt
Ein Satz, den ich als Anbieter selten schreibe, der aber stimmt: Bei einer oder zwei Wohnungen mit Pauschalmiete und ohne Mieterwechsel reicht Excel. Wer in diesem Segment zu Software gedrängt wird, wird zu Recht misstrauisch.
Die verbreitete Faustregel „ab X Einheiten braucht man Software" ist trotzdem falsch. Eine Tabelle skaliert mit Zeilen erstaunlich gut — sie kippt nicht bei der Anzahl, sondern bei Ereignissen. Vier davon sind typisch: der Mieterwechsel mitten im Abrechnungszeitraum (tagegenauer Split plus Kaution nach § 551 BGB), der Teilzahler (zerlegt jede Soll-Ist-Formel), das zweite Bankkonto (der Zuordnungsabgleich ist nicht mehr per Auge machbar) und die Heizkosten mit CO2-Aufteilung (Zehn-Stufen-Modell, § 9 HeizkostenV bei verbundener Anlage).
Solange keines dieser vier Ereignisse bei Ihnen vorkommt, ist Software Komfort. Ab dem ersten ist sie Fehlervermeidung.
Sechs Kipp-Ereignisse einzeln mit Rechenbeispiel — von Mieterwechsel bis Formfehler und Frist — plus sechs Fragen, nach denen Sie für Ihr eigenes Objekt entscheiden können: im Schwester-Artikel Wann reicht Excel für die Nebenkostenabrechnung — und wann kippt es?
Wer erst einmal die Abrechnung selbst verstehen will, findet den kompletten Rechenweg in der Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Betriebskostenabrechnung 2025; die allgemeine Umstiegs-Argumentation steht unter Excel-Mietverwaltung: 5 Gründe für den Umstieg.
10. MietCheck Pro im Profil (inklusive Lücken)
Jetzt der Teil, bei dem ich Partei bin — mit dem Versuch, ihn so nachprüfbar wie möglich zu halten.
Wofür MietCheck Pro gebaut ist: private Vermieter mit etwa 5 bis 20 Einheiten, die Bankeingänge und Nebenkostenabrechnung in einem System wollen und mobil arbeiten. Ich verwalte damit 65+ eigene Einheiten und rechne meine eigenen Objekte damit ab — das ist Eigenbetrieb-Erfahrung, kein Kundendurchschnitt. Zahlende Kunden hat das Produkt noch nicht; es ist neu am Markt, und Sie sollten das in Ihre Entscheidung einbeziehen.
- Fünf Umlageschlüssel (m², Personen, Verbrauch, Einheiten, direkte Zuordnung), Mieterwechsel tagegenau, Leerstands- und Restcent-Anteil beim Vermieter.
- 29 aktive Prüfungen vor dem Ausstellen: 15 harte Blocker und 14 Warnungen, jede mit Norm- oder Urteils-Referenz (§§ 556, 556a, 560 BGB, BetrKV, HeizkostenV, CO2KostAufG, §§ 72 und 230 TKG). Fällt eine Prüfung technisch aus, blockiert das System statt durchzuwinken.
- Die vier BGH-Mindestangaben stehen in jedem erzeugten PDF — an sechs echten Abrechnungs-PDFs geprüft.
- Heizkosten in zwei Wegen: Messdienst-Abrechnung übernehmen (Anlage wird automatisch ins Versand-PDF gemergt) oder selbst ablesen. Verbundene Anlage nach § 9 HeizkostenV ist implementiert.
- CO2KostAufG als zehnstufiges Modell mit Vermieteranteil; ohne CO2-Ausweis bei fossilem Brennstoff wird das Ausstellen blockiert.
- Bankabgleich und Abrechnung in einem System, Abrechnung nach Vorauszahlungs-Soll (im Dokument gekennzeichnet), § 35a-EStG-Ausweis für haushaltsnahe Leistungen, Staffelmiete als eine Abrechnung, E-Mail-Zustellung mit PDF-Anhang und Zeitstempel erst nach echtem Versand, vollständiger Storno.
- Rechenkern: 30.000 seed-fixierte Konstellationen (1 bis 30 Einheiten, alle fünf Schlüssel, Mieterwechsel, Leerstand, Schaltjahr, Staffelverträge) ohne eine einzige Verletzung der Summen-Invariante; Geldbeträge durchgängig als Dezimalzahlen, nicht als Fließkomma. 1.773 automatisierte Tests.
- § 6a HeizkostenV wird nicht ausgewiesen. Energiemix, Steuern und Abgaben, Erfassungs-Entgelte, Hinweise auf Verbraucherorganisationen und Streitbeilegung, Durchschnittsnutzer-Vergleich fehlen im Dokument. Konsequenz: Der Mieter kann den Heizkostenanteil um 3 % kürzen (§ 12 Abs. 1 S. 3 HeizkostenV). Die Abrechnung bleibt wirksam. Das Feature ist als Herbst-Paket geplant, aktuell steht ein ehrlicher Hinweis im Assistenten. Deshalb sage ich auch nicht „rechtssicher" — sondern: formell korrekte Abrechnung nach den BGH-Mindestangaben, mit Prüf-Gates gegen die häufigsten Formfehler.
- Kein Wirtschaftlichkeits- oder Vorjahresvergleich. Wer eine automatische Plausibilitätswarnung „Position 30 % über Vorjahr" erwartet: die gibt es nicht.
- Kein Schätzverfahren nach § 9a HeizkostenV bei fehlendem Verbrauchswert. Fehlt ein Wert, bricht die Berechnung mit Fehlermeldung ab, statt zu schätzen.
- Kein Gewerbe-Vorwegabzug-Check bei gemischt genutzten Objekten.
- Das PDF ist bewusst schlank — es ist eine Abrechnung, kein versandfertiger Brief mit Empfängeradresse und Anrede.
- Keine DATEV-Schnittstelle, keine WEG-Verwaltung. Wer eine Verwalter-Software mit Buchhaltungs-Anbindung braucht, ist hier falsch.
Preislich: Starter 0 € bis 5 Einheiten, Basic 19 €/Monat bis 15 Einheiten, Pro 49 €/Monat bis 50 Einheiten, Business 99 €/Monat unbegrenzt — jährlich rund 16 % günstiger, monatlich kündbar, 30 Tage Test ohne Kreditkarte. Server in Deutschland (Hetzner Nürnberg).
11. Prüfliste: die 7 Kriterien als Fragenkatalog
Diese Tabelle ist der eigentliche Nutzen dieses Artikels. Nehmen Sie sie mit in jedes Anbieter-Gespräch und in jede Testphase — auch in meine.
Auswahl-Matrix: sieben Kriterien, sieben Fragen
| Kriterium | Konkrete Frage an den Anbieter | Warum es 2026 zählt |
|---|---|---|
| 1. Kostenmodell | Abo, Einmalkauf oder Freemium? Wer zieht Gesetzesänderungen nach, und kostet das extra? | Drei relevante Rechtsänderungen seit 2023 — Rechtspflege ist der eigentliche Gegenwert eines Abos. |
| 2. Umlageschlüssel | Welche Schlüssel? Mieterwechsel tagegenau? Wo landen Leerstand und Restcent? | § 556a BGB. Cent-Differenzen beim Mieterwechsel sind der häufigste Rechenstreit. |
| 3. HeizkostenV | Messdienst-Übernahme und Selbstableser? Verbundene Anlage nach § 9? § 6a-Pflichtinfos im Dokument? | Der härteste Filter. § 6a-Lücke = 3 % Kürzungsrecht des Mieters (§ 12 Abs. 1 S. 3). |
| 4. CO2KostAufG | Zehnstufiges Modell mit Vermieteranteil? Wird der Anteil abgezogen und im PDF ausgewiesen? | Pflicht bei fossilen Brennstoffen seit 2023; fehlender Ausweis ist ein bekannter Angriffspunkt. |
| 5. Formfehler-Prüfung | Werden die vier BGH-Mindestangaben erzwungen? Blockiert das Tool oder warnt es nur? Wird der Versand protokolliert? | Formell unwirksame Abrechnung = keine Nachforderung. Die Frist hängt am Zugang. |
| 6. Bankabgleich | Vorauszahlungs-Soll oder Ist? Wird die Nachzahlung danach im gleichen System verfolgt? | BGH VIII ZA 2/08. Ohne Zahlungsseite fallen Sie nach der Abrechnung in die Tabelle zurück. |
| 7. Zielgröße | Für wie viele Einheiten gebaut? Einheiten-Limit im Tarif? Mobil bedienbar? | Der häufigste Fehlkauf ist ein Größenfehler, kein Funktionsfehler. |
12. Häufige Fragen
Welche Nebenkostenabrechnung-Software passt für 5 bis 20 Einheiten? expand_more
Abo oder Einmalkauf: Was ist für Vermieter sinnvoller? expand_more
Muss eine Software die CO2-Kosten aufteilen können? expand_more
Reicht Excel für die Nebenkostenabrechnung? expand_more
Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung für 2025 beim Mieter sein? expand_more
Fazit
Es gibt keine „beste" Nebenkostenabrechnung-Software, weil die Frage falsch gestellt ist. Es gibt drei sinnvolle Antworten, je nach Lage: Bei einer oder zwei Wohnungen mit Pauschalmiete bleibt die Tabelle die effizienteste Lösung. Wer eine schlanke, laufend gepflegte Abrechnungshilfe will, findet sie im günstigen Abo-Segment oder als Einmalkauf. Und wer 5 bis 20 Einheiten hat, in denen Mieterwechsel, Teilzahler und Heizkosten der Normalfall sind, sollte nicht nach der Abrechnung allein suchen, sondern nach dem Zusammenspiel von Zahlungseingängen, Formfehler-Prüfung und Abrechnung.
Was Sie in jedem Fall tun sollten: die sieben Fragen aus Abschnitt 11 stellen — und zwar bei jedem Anbieter gleich streng, auch bei mir. Wer auf die § 6a-Frage keine klare Antwort gibt, hat sie sich nicht gestellt. Ich habe meine Antwort oben hingeschrieben, samt Lücke.
Eine echte Abrechnung testen, statt Listen zu vergleichen.
30 Tage kostenlos, keine Kreditkarte, monatlich kündbar. Bankauszug importieren, Kosten erfassen, eine Abrechnung für ein Objekt komplett durchziehen — und danach entscheiden. Server in Deutschland.
30 Tage kostenlos testen arrow_forward